1. Auftragsannahme
Fa. BW Umzugservice GmbH -folgend als Spediteur bezeichnet- verpflichtet sich, nach Bestätigung der Auftragsannahme, den Auftrag in der vereinbarten Zeit durchzuführen. Ausgenommen davon sind Verzögerungen durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsbehinderungen und Ausfall von Personal oder Fahrzeug durch Unfälle während der Auftragsdurchführung.
2. Auftragsdurchführung
Der Spediteur kann weitere Firmen zur Durchführung heranziehen.
3. Sammeltransport
Der Umzug / Transport darf im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Spediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber die Umzugskosten erstattet bekommt, benötigen wir vom Erstattenden eine Kostenübernahmebescheinigung bis spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin.
6. Versicherungen
Der Spediteur versichert dem Auftraggeber sein Umzugsgut nach den gesetzlichen Vorschriften zu 630,- € / m3. Sachschäden an Gebäudeteilen sind bis 1.000.000,- € versichert, Personenschäden bis 5.000.000,- €.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bewegliche und elektronische, empfindliche Teile fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Spediteur nicht verpflichtet.
7. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
8. Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Umzugsvertrag seitens des Auftraggebers werden 30.00 % des vereinbarten Entgelts fällig.
9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag kann vorab überwiesen werden und muss bis spätestens einen Tag vor Beginn der Beladung auf dem Konto des Spediteurs gutgeschrieben sein, ansonsten ist der Rechnungsbetrag nach der Beladung fällig und in bar zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Spediteur berechtigt, Teile des Umzugsguts seiner Wahl bis zur vollständigen Bezahlung einzubehalten und auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
10. Nachprüfung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nachzuprüfen, dass bei der Beladung keine Gegenstände stehengelassen oder irrtümlich mitgenommen werden. Sollte der Auftraggeber den Beladeort vor Beendigung der Beladung verlassen, ist dafür seitens des Auftraggebers Sorge zu tragen, dass unmissverständlich alle zu transportierende Gegenstände dem Spediteur mitgeteilt werden. Der Spediteur trägt keine Verantwortung für zurückgelassene oder irrtümlich mitgenommene Güter.
11. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Spediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
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